Welche Ziele verfolgen wir also mit einer gemeinsame Ökonomie?
- Wir wollen, dass alle gleich wichtig sind, egal, ob sie viel oder wenig mitbringen oder verdienen.
- Wir wollen, dass jede Stimme gleich viel zählt, wenn wir Entscheidungen treffen.
- Wir wollen, dass jeder innerhalb unserer Gemeinschaft die gleichen Möglichkeiten hat.
- Wir wollen, dass sich jeder in unserer Gemeinschaft gleich verantwortlich für das Gelingen fühlt.
- Wir wollen die finanzielle Existenzsicherheit von der Verwertbarkeit der eigenen Arbeitskraft entkoppeln.
- Wir wollen eine Art des Wirtschaftens ausprobieren, die auf Kooperation statt auf Konkurrenz beruht.
- Wir wollen zeigen, dass eine andere Art des gemeinsamen Wirtschaftens möglich ist.
Wie funktioniert unsere gemeinsame Alltags-Ökonomie?
Wir unterscheiden zwischen unserer Alltags- und Vermögensökonomie. Die gemeinsame Alltags-Ökonomie umfasst alle Einkünfte – auch die aus Vermögen – aber nicht das Vermögen selbst.
Sie beginnt nach Deiner persönlichen Ökonomie, d.h. Du behältst im Prinzip Dein eigenes Konto, auf das z.B. weiterhin Dein Einkommen/Gehalt überwiesen und von dem alle Deine Verpflichtungen bezahlt werden (wie Unterhaltszahlungen für Kinder, bestehende Darlehensrückzahlungen, Steuernachzahlungen, etc.). Was dann übrig bleibt oder zu wenig ist, geht jeden Monat auf das Gemeinschaftskonto ab oder wird davon ausgeglichen. Überschüsse der Alltagsökonomie werden als Darlehen in die Vermögensökonomie gegeben.
Welcher Betrag das im Einzelnen ist, besprichst Du mit der für die Finanzen zuständigen Person der Kommune, die auch eine Vollmacht für Dein Konto bekommt, damit eine Person immer über die Gesamtfinanzlage der Kommune Bescheid weiß und darüber informieren kann. Alle dürfen jederzeit Einblick in alle Konten nehmen.Gemeinsam legen wir einen Betrag fest, über den jedes Kommunenmitglied jederzeit frei verfügen kann, z.B. 400 Euro, das heißt, Anschaffungen bis 400 Euro können alle tätigen, ohne darüber zu informieren.
Eine zweite Grenze legen wir gemeinsam fest für Anschaffungen, die zwei Wochen bekannt sein müssen, bevor das Geld ausgegeben wird, damit alle sie sehen können und eventuell Alternativen vorschlagen können. Wenn Du zum Beispiel eine Trompete oder ein Sofa für 800 Euro kaufen möchtest, könnte es sein, dass jemand anderes eine Trompete oder ein Sofa hat, das nicht mehr gebraucht wird und das Dir vielleicht gefällt, so dass Du gar nichts mehr kaufen willst.
Alles, was über die zweite Grenze geht, wird gemeinsam entschieden, und fällt unter das Consent-Prinzip, d.h. wenn jemand Einwände hat, muss über diese gesprochen werden. Wenn wir zu keiner Einigung kommen, gilt die Regel, dass alle minus 2 dafür sein müssen, damit das Geld ausgegeben werden kann.
Damit schützen wir uns als Kommune aber auch alle Mitglieder:
Alle behalten einen gewissen Handlungsspielraum, der nicht zu eng gesetzt wird, so dass niemand sich ausgeliefert fühlen muss.
Eine Person hat den Überblick, aber alle können jederzeit sehen, wie viel Geld vorhanden ist, so dass alle mit verantwortlich sein können.
Wie funktioniert unsere gemeinsame Vermögensökonomie?
Auch dein weiteres Eigentum bringst du mit fortschreitender Zeit und je nach Art des Vermögens in die Kommune ein. Für den Fall, dass du die Kommune wieder verlässt, wird in einem Ausstiegsvertrag (siehe unten) vereinbart, wie viel du beim Ausstieg bekommst.
Was passiert mit Geldbeträgen, z. B. angespartem Geld?
Geldbeträge werden als Darlehen in die Kommune eingebracht, die verzinst zurückgezahlt werden. Darüber werden die üblichen Darlehensverträge abgeschlossen. Die Rückzahlungen gelten als Einnahmen und fließen daher in die Gemeinschaftskasse zurück, solange Du in der Kommune wohnst. Somit wird dein Vermögen mit der Zeit in die Kommune überführt. Du hast also Zeit um Vertrauen zu gewinnen und muss nicht gleich “all in” gehen. Verlässt Du die Kommune, wird das Darlehen ganz normal weiter zurückgezahlt, bis es abbezahlt ist. (In Ausstiegsverträgen kann man auch vereinbaren, dass beim Austritt innerhalb einer bestimmten Frist der Restbetrag des Darlehens, der noch fällig ist, insgesamt zurückgezahlt wird.)
Was passiert mit Immobilien?
Immobilien können dein Eigentum bleiben, werden aber von der Kommune gemeinsam mit Dir verwaltet, wenn Du dies willst. Einnahmen aus Immobilien gehen auf Dein Konto und fließen nach Abzug der Ausgaben, z.B. Grundsteuern, Verwaltungskosten, notwendige Reparaturen, auf das Gemeinschaftskonto, solange Du in der Kommune wohnst. Verlässt Du die Kommune, endet die treuhänderische Verwaltung und die Immobilie geht vollständig in Deine Verantwortung zurück.
Was passiert mit Wertgegenständen?
Wertgegenstände, die Du mitbringst, bleiben in Deinem Besitz, wenn dies entweder vereinbart wird oder Du sie an Deinem persönlichen Ort, z.B. in Deinem eigenen Zimmer, verwahrst. Insofern gehört alles, was an Deinem Ort verwahrt wird, Dir und niemand anderem.
Bei Wertgegenständen, die angeschafft werden, während Du in der Kommune wohnst, gilt bis zur zweiten vereinbarten Summe das gleiche: Es gehört Dir, wenn Du es in Deinem Zimmer verwahrst oder vereinbarst, dass es Dir gehören soll.
Bei Anschaffungen, deren Wert über 800 Euro liegt, wird gleichzeitig mit der Entscheidung über die Anschaffung festgelegt, ob der Gegenstand, z.B. ein teures Werkzeug, Möbelstück, Musikinstrument oder ein Kunstgegenstand Eigentum der Kommune oder Deins, sein wird.
Was passiert, wenn ich etwas erbe, während ich in der Kommune lebe?
Im Fall von geerbten Geldbeträgen gehen diese entweder direkt in die Kommune ein oder, wenn du noch nicht lange dabei bist zunächst auch als Darlehen, welches mit der Zeit überführt wird. Mit Immobilien wird wie oben beschrieben verfahren.
Was bedeutet das konkret, wenn ich Mitglied der Kommune werden will?
Vor dem Eintritt in die Kommune besprichst Du alle Fragen zum Geld mit unserer Finanzperson, d.h. Du legst Deine Einnahmen und Ausgaben offen und besprichst auf dieser Grundlage, wie der Transfer eines persönlichen Überschusses auf das Gemeinschaftskonto oder vom Gemeinschaftskonto auf Deines erfolgt.
Gemeinsam wird ein Ausstiegsvertrag formuliert. Im Ausstiegsvertrag wird festgelegt, was Du bei Deinem Austritt wieder mitnimmst, also z.B. welche Immobilien oder welche Wertgegenstände. Auch bestimmte Summen können vereinbart werden. Der Ausstiegsvertrag wird in den ersten 5 Jahren jährlich überprüft und dann nach Bedarf angepasst. Dein eingebrachtes Vermögen und das, was du beim Verlassen der Kommune mitnimmst müssen nicht in Relation zueinander stehen. Der Betrag richtet sich nach deinen Bedürfnissen.
Du richtest für die Finanzperson eine Vollmacht über Dein Konto ein.
Und schon bist du dabei!